Mit dem AI Act wird erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen. Zentrales Element ist ein risikobasierter Ansatz, der KI-Systeme je nach potenziellem Schadensrisiko in unterschiedliche Kategorien einteilt – von unzulässigen Anwendungen über Hochrisiko-KI bis hin zu Systemen mit begrenztem oder minimalem Risiko. An diese Einstufung knüpfen abgestufte produkt- und anwendungsbezogene Pflichten für Anbieter und Betreiber, etwa in Bezug auf Transparenz, Dokumentation, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Für die Entscheidungsträger in Finanzunternehmen und Versicherungen greift diese produktbezogene Betrachtung jedoch zu kurz. Sie beantwortet nicht die entscheidende Governance-Frage: Wie lässt sich eine KI-Anwendung, unabhängig von ihrer ethischen Risikoklasse, technisch sicher in die bestehende IT-Landschaft integrieren und operativ beherrsch

Vor diesem Hintergrund markiert die neue Orientierungshilfe der BaFin einen entscheidenden Paradigmenwechsel für die Aufsichtspraxis. Die Aufsicht löst sich von der reinen Risikoklassifizierung des AI Acts und definiert KI-Systeme technisch nüchtern als „Netzwerk- und Informationssysteme“. Damit werden KI-Komponenten konsequent als reguläre IKT-Assets im Sinne der DORA eingeordnet.
Für die Unternehmensführung und das Risikomanagement hat diese Einordnung weitreichende Konsequenzen:
Mit der Orientierungshilfe schließt die BaFin somit die Lücke zwischen den abstrakten Anforderungen der KI-Verordnung und der operativen Wirklichkeit in den Rechenzentren und Cloud-Umgebungen der Finanzindustrie.
Die BaFin konkretisiert den Anwendungsbereich der Orientierungshilfe in direkter Ableitung aus der DORA-Systematik. Sie adressiert primär jene Finanzunternehmen, die den vollständigen IKT-Risikomanagementrahmen (gemäß Art. 5–15 DORA) anzuwenden haben. Dies betrifft insbesondere CRR-Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen unter Solvency II.
Daraus ergibt sich folgende regulatorische Abgrenzung:
Ein wesentliches Element der Umsetzung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Art. 4 DORA. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Risikomanagements sind nicht statisch, sondern skalieren in Abhängigkeit vom individuellen Risikoprofil und der Systemrelevanz.
Für die Governancepraxis kann dies eine Differenzierung bspw. nach der Kritikalität der unterstützten Funktion bedeuten:
Implikation für die Governance: Die Klassifizierung der KI-Systeme hinsichtlich ihrer Unterstützung kritischer Funktionen ist dokumentarisch festzuhalten, um die Angemessenheit („Risk Adequacy“) der getroffenen Maßnahmen gegenüber Prüfern und der Aufsicht nachweisbar zu machen.
Die zentrale Weichenstellung der BaFin basiert auf der technischen Definition: Da ein KI-System „maschinengestützt“ ist (also aus Hard- und Software besteht), klassifiziert die Aufsicht es konsequent als „Netzwerk- und Informationssystem“ gemäß DORA.
Damit verliert KI ihren regulatorischen Sonderstatus und wird zum regulären IKT-Asset. Die Konsequenz für die Praxis ist die zwingende Integration in das bestehende DORA-Framework: KI-Systeme müssen im Asset-Inventar erfasst, risikobasiert klassifiziert und lückenlos in die IKT-Prozesse – von der Schwachstellenanalyse über das Testing bis zum Incident Management – eingebunden werden.

Grundlage für das laufende Risikomanagement der KI-bezogenen IKT-Risiken sind die Strategie und Governance. Hierzu geht die Orientierungshilfe u.a. ein auf die
Im Zusammenhang mit der Bereitstellung des IKT-Assets „KI“ stellt das Schreiben mehrere Aspekte heraus.
Für die Betriebsphase konkretisiert die Orientierungshilfe die allgemeinen DORA-Vorgaben (Art. 8–11) in vier zentrale Handlungsfelder, um eine lückenlose Überwachung und Resilienz des produktiven KI-Systems sicherzustellen:
Da leistungsfähige KI-Systeme aufgrund ihres enormen Ressourcenbedarfs überwiegend nicht im eigenen Rechenzentrum, sondern über externe Cloud-Infrastrukturen bereitgestellt werden, liegt der Schwerpunkt der Integrationsausführungen im Schreiben auf der Beherrschung dieser spezifischen Auslagerungsrisiken. Auch werden spezifische Schwerpunkte gesetzt:
Um die KI-Systeme als potenzielle Einfallstore abzusichern, sind Maßnahmen zur Cyber- und Datensicherheit lebenszyklusübergreifend in den IKT-Risikomanagementrahmen zu integrieren.
Operativ erfordert dies eine strikte Netzwerksegmentierung nach Kritikalität sowie den Einsatz spezifischer Abwehrsysteme (z. B. WAF, IDS/IPS), um KI-spezifische Angriffsvektoren abzuwehren und die Integrität der Datenflüsse zu schützen. Zur Früherkennung von Anomalien ist demnach u.a. ein kontinuierliches Echtzeit-Monitoring zu etablieren, flankiert durch ein striktes Berechtigungsmanagement (RBAC), das Zugriffe auf sensible Trainingsdaten und Modelle restriktiv regelt und lückenlos protokolliert.
Im Hinblick auf die Datensicherheit wird auf Klassifizierungs- und Verschlüsselungstechniken hingewiesen. So sollten auf Basis einer zwingenden Datenklassifizierung KI-Systeme und deren Kommunikationskanäle durchgehend verschlüsselt werden, um Datenlecks und unautorisierte Modell-Änderungen zu verhindern. Dabei ist regulatorisch präzise zu unterscheiden: Während DORA die technische Datenintegrität (Schutz vor Manipulation) fordert, muss die interne Governance zusätzlich die fachliche Datenqualität sicherstellen, um die Verlässlichkeit der KI-Ergebnisse zu gewährleisten.
Folgende Übersicht übersetzt die BaFin-Anforderungen in die Praxis: Sie zeigt auf einen Blick, welche konkreten Risiken in welcher Phase auftreten und wie sie sich kontrollieren lassen.
Phase | Spezifischer Aspekt | Konkretes Risiko / Gefahr | Handlungsanweisung (Maßnahme) |
Entwicklung der KI | Kompetenz | Fehlende Risikoeinschätzung durch Mitarbeiter oder Vorstand. | Schulungen für Entwickler und das Leitungsorgan durchführen („AI Literacy“). |
Schatten-IT (IDV) | Fachbereiche entwickeln unkontrolliert Anwendungen. | Gleiche Prozesse für IDV erzwingen wie für zentrale IT. | |
Dokumentation | „Black Box“: Algorithmus oder Datenherkunft nicht nachvollziehbar. | Algorithmen, Daten und Parameter in technischen Spezifikationen beschreiben. | |
Versionierung | Ergebnisse sind bei Fehlern nicht reproduzierbar. | Lückenlose Versionierung von Code, Trainingsdaten und Parametern. | |
Änderungsmanagement | Updates erzeugen unbemerkte Sicherheitslücken. | Genehmigungsprozesse und Notfallverfahren für jede Änderung etablieren. | |
Datenquellen | „Data Poisoning“ (Vergiftung der Lerndaten). | Nur vertrauenswürdige Quellen nutzen und Herkunft validieren. | |
Open Source | Einschleusung von Schadcode oder verwaiste Bibliotheken. | Bibliotheken vor Nutzung auf Schwachstellen und Aktualität prüfen. | |
KI-Coding (Copilot) | Generierter Code enthält versteckte, unsichere Aufrufe. | Statische Code-Analyse (SAST) durchführen, um KI-Code zu prüfen. | |
Testen der KI | Testumgebung | Produktivdaten werden gefährdet. | Nutzung einer isolierten Umgebung für Entwicklung und Tests. |
Angriffssimulation | Modell ist anfällig für Manipulation (z. B. Evasion Attacks). | „Adversarial Testing“ und Penetration Tests durchführen. | |
Last-Test | Systemversagen bei hoher Anfrage-Dichte. | Stresstests inkl. veränderter Datenverteilungen durchführen. | |
Generative KI (LLM) | Halluzinationen oder fehlerhafte Antworten. | Output-Qualität prüfen (Mensch „Human-in-the-Loop“ oder anderes Modell). | |
KI-Betrieb | Asset-Management | Unklarheit, welche KI-Komponenten im Einsatz sind. | Inventarisierung aller Modelle, Daten und Bibliotheken. |
Kapazität | Ausfälle durch Ressourcen-Engpässe. | Automatisierte Überwachung der Rechenleistung und Skalierbarkeit. | |
Logging | Anomalien oder Angriffe sind nicht rekonstruierbar. | Protokollierung von Inferenz-Logs, Entscheidungen und Versionen. | |
Cloud-Exit | „Vendor-Lock-In“ (Abhängigkeit vom Anbieter). | Exit-Strategie definieren; Daten/Modelle in portierbaren Formaten sichern. | |
Drittparteien | Unkontrollierte Unterauftragnehmer. | Transparenz und Audit-Rechte vertraglich bis zum Sub-Dienstleister sichern. | |
Datenlecks | Wiederherstellung sensibler Daten aus alten Modellen. | Sicheres Löschen („Wiping“) und Deaktivieren veralteter Versionen. | |
Cyber-Risiko bei KI | Netzwerk | Unbefugter Zugriff auf APIs oder DDoS-Angriffe. | Segmentierung, Firewalls/WAFs und API-Gateways einsetzen. |
Zugriff (IAM) | Unberechtigte Nutzung oder Datenabfluss. | Rollenbasiertes Zugriffssystem (RBAC) und Multi-Faktor-Auth (MFA). | |
Überwachung | Ungewöhnliches Modellverhalten bleibt unbemerkt. | Echtzeit-Monitoring auf Anomalien (z. B. Drift). | |
Klassifizierung | Sensible Daten landen in unsicherer Umgebung. | Alle Daten klassifizieren und Speicherorte danach auswählen. | |
Verschlüsselung | Datenklau während Übertragung oder Speicherung. | Verschlüsselung „at rest“ und „in transit“; Modelle signieren. | |
Integrität | Manipulation des Modells durch Dritte. | Schutz vor Injection-Angriffen und Zero-Trust-Architektur. | |
Incident Response | KI-Vorfälle werden nicht als solche erkannt/gemeldet. | KI-Szenarien in den allgemeinen Incident-Response-Prozess integrieren. |
Fazit
Mit der Veröffentlichung transformiert die BaFin abstrakte regulatorische Anforderungen in einen operativen Handlungsrahmen. Auch ohne sofortigen Rundschreiben-Charakter definiert das Papier faktisch den künftigen „Goldstandard“ für die Prüfungspraxis: Die Aufsicht formuliert hier eine klare Erwartungshaltung, die Institute nicht als unverbindliche Empfehlung, sondern als Antizipation kommender Prüfungsfeststellungen lesen sollten. Eine proaktive Gap-Analyse gegen diese Standards ist daher zwingend, um regulatorischen Überraschungen vorzubeugen.
Strategisch markiert das Dokument die Überführung von KI aus dem Innovationslabor in die reguläre Governance der Banken-IT. Der Schlüssel liegt in der Harmonisierung mit DORA: KI wird nicht als isoliertes Phänomen, sondern als integraler Bestandteil der digitalen operationalen Resilienz betrachtet. Institute, die ihre KI-Governance folgerichtig in die bestehenden IKT-Risikomanagementprozesse nach DORA einbetten, schaffen nicht nur Compliance-Sicherheit, sondern auch eine belastbare Basis für die Skalierung ihrer Modelle.
Unsere Expertinnen und Experten bei BDO unterstützen Finanzunternehmen bei der Einordnung und Umsetzung der Anforderungen aus DORA, der KI-Verordnung sowie dem sicheren Einsatz von KI-Systemen. Gerne begleiten wie Sie von der Analyse bestehender IKT- und KI-Strukturen über die Ableitung geeigneter Kontrollen bis hin zur Vorbereitung auf aufsichtliche Prüfungen.
