Herausforderungen für Unternehmen
- Digitale Dokumente des Unternehmens müssen nach GoBD aufbewahrt werden
- Daten, Datensätze, elektronische Dokumente, elektronische Unterlagen müssen ausreichend geschützt werden.
- Wird die Datensicherheit nicht gewährleistet, ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsgemäß
- Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem erfüllt nicht die Anforderung der Unveränderbarkeit. Es sind ergänzende Maßnahmen einzurichten.
GoBD v. 28.11.2019, Rz 104: „Werden die Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen nicht ausreichend geschützt und können deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig.
BDO DIGITAL - Ihr Partner für digitale Transformation im Bereich Enterprise Content Services
- End-to-End Betrachtung ganzheitlicher Prozesse
- Herstellerunabhängige Beratung - Auswahl der richtigen Lösungen und Dienstleister
- Themen und Branchenübergreifendes Know-How durch unser BDO Netzwerk
- Projektbegleitung in einzelnen Projektphasen zur Digitalisierung im Unternehmen
Portfolio
- Erstellung der Verfahrensdokumentation mit strukturiert aufgebauten Checklisten
- Orientierung bei der Zusammenstellung der Unterlagen
- Verfassung der Verfahrensdokumentation
- Abstimmung der Ergebnisse mit den verantwortlichen im Unternehmen
- Nach der Erstellung werden die Ergebnisse überreicht. Zukünftige Änderungen können eigenständig geleistet werden
- Unterstützung und Beratung bei fehlenden Dokumenten zur Verfahrensdokumentation
Ihr Nutzen
- Der Dokumentenprozess in ihrem Unternehmen wird dokumentiert nach den Anforderungen der GoBD
- Steigerung der Beweiskraft ihrer digitalen Rechnungen & Handelsbriefe
- Für den Fall der Betriebsprüfung stehen die geregelten Abläufe des Unternehmens zur Verfügung
- Die dokumentierten Prozesse des Unternehmens stehen neuen Mitarbeitern für die schnelle Einarbeitung zur Verfügung