Verfahrensdokumentation

Zur Organisation und Abwicklung von Geschäftsvorfällen setzen inzwischen beinah alle Unternehmen in Deutschland sehr funktionale IT-System zur Unterstützung ein. In den verschiedensten Bereichen von Unternehmen werden IT-Systeme zur Auftragserfüllung oder zur Unterstützung der betrieblichen Abläufe eingesetzt. Auch ein digitales Archiv oder Dokumenten Management System (DMS) gehört dazu. Es ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung von digitalen Dokumenten erforderlich und gehört in diese Kategorie.

Die GoBD als Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen beschreibt die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum DatenzugriffRevisionssicherheit

Darin wird darauf verwiesen, dass für jedes eingesetzte System ist eine Verfahrensdokumentation zu erstellen ist, aus der die Beschreibung und Erläuterung für die gewollten Prozesse hervorgehen. Hierbei ist es nicht relevant welche Art der Unternehmung betrieben wird. Allein der Einsatz eines IT-Systems begründet die Bereitstellung einer Verfahrensdokumentation für die Nachvollziehbarkeit von technischen Abläufen.

Diese Anforderungen bedeuten für steuerpflichtige Unternehmen in vielen Fällen große Herausforderungen, bei der BDO DIGITAL die Unternehmen mit Expertise und Ressource unterstützt. Für diese Unterstützung stellen wir ein Unterstützungsportfolio an einzelnen und gebündelten Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Beschreibung der eingesetzten IT-Systeme und der angewendeten digitalen Prozesse dient der ordnungsgemäßen Nachvollziehbarkeit von geführten Büchern. Hierfür ist allein der Steuerpflichte verantwortlich. Darüber hinaus gewinnt das Unternehmen weiteren Unternehmensnutzen durch die Erstellung der Verfahrensdokumentation.

Herausforderungen Unterstützungsportfolio Unternehmensnutzen

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